Wichtige Hinweise zur Prüfung

Fachmann / Fachfrau für Wärmesysteme

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise aufmerksam durch. Sie tragen damit zu einem reibungslosen Ablauf des Anmeldeverfahrens bei. Besten Dank.
 

1. Prüfungsordnung PO

Rechtsgrundlage bilden die Prüfungsordnung vom 25.1.2013 und die Wegleitung vom 15.9.2017. Darin finden Sie die relevanten Angaben über die Abschlussprüfung allgemein, die Zulassungsbedingungen sowie die Bedingungen zum Bestehen der Abschlussprüfung. Verantwortlich für die Durchführung der Abschlussprüfung ist die Qualitätssicherungs-Kommission Berufsprüfung Wärmesysteme, c/o GebäudeKlima Schweiz.
 

2. Online-Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Anmeldung ist online vorzunehmen. Folgende Unterlagen sind zwingend hochzuladen (Prüfungsordnung Ziff. 3.2/3.3):
  • Kopie amtlicher Ausweis mit Foto (Pass oder Identitätskarte)
  • Kopie eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • Kopie allfälliger eidg. Fachausweise (FA). Falls Sie bereits im Besitz eines FA als Fachmann/-frau für Wärmesysteme (Feuerungsfachmann/Wärmefachmann), müssen Sie keine Arbeitszeugnisse einreichen
  • Kopien Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen, als Nachweis für die Berufspraxis von mindestens zwei Jahren (in der Branche) nach der Lehre bzw. sechs Jahren ohne EFZ. Folgendes muss daraus hervorgehen: Eintrittsdatum, Tätigkeit/Funktion, allfälliges Austrittsdatum, Ausstellungsdatum des Zeugnisses/der Bestätigung.
  • Kopien aller Modulzertifikate gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.32, Details finden Sie auf dem Anmeldeformular pro Fachrichtung
Repetenten: Kandidaten, die die Prüfung wiederholen, müssen bei der Online-Anmeldung nur dieses Dokument einreichen:
  •  Kopie amtlicher Ausweis mit Foto (Pass oder Identitätskarte)
Anmeldungen, die verspätet oder unvollständig eingehen, werden durch die QS-Kommission nicht angenommen.

WICHTIG: Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, so melden Sie sich bitte unverzüglich beim Prüfungssekretariat (siehe Punkt 9. Auskunft).
 

3. Zulassung

Den Entscheid über die Zulassung zur Prüfung werden Sie bis Mitte Dezember 2023 schriftlich erhalten.
anhand des Prüfungsaufgebotes. Dies enthält die detaillierten Angaben sowie das Datum "Ihres" Prüfungstages.
 

4. Prüfungsdauer

Pro Kandidatin ein Tag (8 Std). siehe PO, Art 5.11
Prüfungsteil 1 Wärmeerzeuger, 1/2 Tag (4 Std)
Prüfungsteil 2 Fachkompetenz Installation, 1/2 Tag (4 Std)

Repetenten können die einzelnen nicht bestanden Prüfungsteile wiederholen.
 

5. Prüfungsorte

Sämtliche Eidg. Berufsprüfungen finden in Colombier NE statt, Adresse:
Labor suissetec, c/o Centre professionnel des métiers du bâtiment, Chem. des Longues Raies 11, 2013 Colombier NE

ausgenommen  der Eidg. Berufsprüfung FM für Wärmesysteme, Fachrichtung Holz,
Teil 1 praktisch findet beim Hersteller oder Kunden statt.
Der genaue Prüfungsort (Adresse) für die Fachrichtung Holz, Teil 1, wird dem Kandidaten mit dem schriftlichen Aufgebot mitgeteilt.

6. Prüfungsresultate

Die Noten müssen im Anschluss an die Prüfung von der Qualitätssicherungskommission gutgeheissen werden.
Danach werden die Prüfungsresultate an die Kandidat:innen ausschliesslich auf dem schriftlichen Weg bekanntgegeben.
 

7. Abmeldung

Gemäss Art. 4.2 der Prüfungsordnung ist eine Abmeldung bis zwei Wochen vor Beginn der Prüfung möglich.
Dabei entstehen folgende Annullierungskosten:
Bis 8 Wochen vor Prüfung: CHF 500.00
Bis 4 Wochen vor Prüfung: CHF 800.00

Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich (PO, Art. 4.22).
Die administrativen Aufwände werden jedoch mit CHF 200.00 in Rechnung gestellt.

8. Auskunft

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren, Fristen, Zulassung usw., wenden Sie sich bitte an das

Prüfungssekretariat BP Wärmesysteme
c/o GebäudeKlima Schweiz
E-Mail:prsekretariat@gebaeudeklima-schweiz.ch